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Die informierte Einwilligung (siehe Anlage "Einwilligungserklärung OBERBERG_FAIRsorgt") ist Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Mit der Einwilligung erklärt sich der Patient insbesondere dazu bereit, dass
- seine identifizierenden Daten an das Identitätsmanagement übermittelt und dort gespeichert werden,
- Versorgungsdaten sowie Daten, die der Patient selbst bereitstellt in der Fallakte erfasst werden und zum Versorgungsmanagement genutzt werden,
- medizinische und soziale Daten, sowie Daten, die der Patient selbst bereitstellt aus der Fallakte mit einem Exportpseudonym in eine Studiendatenbank transferiert und zur Qualitätssicherung verarbeitet sowie für Forschungszwecke an externe Forscher übermittelt werden (Forschungsdaten).
Im Bedarfsfall kann die Einwilligungserklärung im Verlauf der Behandlung auf Wunsch des Patienten auf weitere Leistungserbringer erweitert werden. Innerhalb des Ecosystem GerontoNet existiert die Möglichkeit, den Kreis der zugriffsberechtigten Leistungserbringer zu erweitern. Hierzu erhält der Patient bei der initialen Eröffnung der elektronischen Fallakte eine eigene Zugriffsmöglichkeit (Patientenportal/ Patienten-App), mit dem er die Freigabe gegenüber weiterer Leistungserbringer autorisieren bzw. Zugriffsmöglichkeiten einschränken kann.
Der Patient kann ebenfalls über die Kommunikationsplattform OBERBERG_FAIRsorgt jederzeit den Status der Zugriffsberechtigungen einsehen und falls nötig Korrekturen veranlassen oder Zugriffsmöglichkeiten an bestimmte Leistungserbringer verweigern.
Macht ein Patient von seinem Auskunftsrecht nach Art. 15 EU-DSGVO oder Korrektur oder Widerspruchsrecht nach Art. 16 und Art. 21 EU-DSGVO Gebrauch, so erfolgt eine Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen.
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