Verantwortlicher der verarbeitenden StelleVerantwortliche Stelle ist der Betreiber des Kommunikationsportals OBERBERG_FAIRsorgt: vital.services GmbH Dittrichring 4 04109 Leipzig AnsprechpartnerFlorian Meißner Telefon: 0341 392 987 65 Email: datenschutz@vital-servicesim Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist Oberbergischer Kreis – Der Landrat Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Telefon 02261-88-0 E-Mail: datenschutz@obk.de Zweck und Dauer der DatenverarbeitungIm Rahmen des Versorgungsangebots OBERBERG_FAIRsorgt werden Ihnen die wichtigen Zusammenhänge von körperlicher und psychosozialer Gesundheit bildhaft verständlich gemacht. Hierfür werden Ihre bestehenden funktionalen Stärken (Best Values) besonders berücksichtigt. Zum anderen spiegelt Ihnen Ihr Arzt anhand der Diagnostikergebnisse nicht nur dessen ganz persönlichen, spezifischen Handlungsbedarf im Alltag (Least Values), sondern auch die identifizierten körperlichen und psychosozialen Verbesserungspotenziale. Um diese Individualisierung der Therapieinhalte organisationsübergreifend (Hausarztpraxis, Fallmanager, Therapiebegleiter) zu gewährleisten, ist es nötig, patientenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu übermitteln und zu nutzen. Ihre informierte schriftliche Einwilligung bildet die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung. Die mit dem Kommunikationsportal OBERBERG_FAIRsorgt bereitgestellte patientenspezifische elektronische Fallakte wird automatisch in den Status inaktiv versetzt, wenn spätestens nach 30 Monaten keine erneute Einverständniserklärung von Ihnen oder der Bindungszweck der Fallakte nicht mehr vorliegt. Eine Reaktivierung der Fallakte ist innerhalb von 6 Monaten nach der Versetzung in den inaktiven Zustand durch die Fallaktenbesitzer mit gesonderten Rechten möglich, hierzu muss eine gesonderte Einverständniserklärung von Ihnen vorliegen. Nach Ablauf der 6-monatigen inaktiven Phase wird die Fallakte geschlossen und Ihre Daten vollständig gelöscht. Selbiges gilt für den Fall, dass Sie vorzeitig aus dem Versorgungsangebot ausscheiden oder versterben. Die von Ihnen erhobenen Daten bleiben in der Fallakte für die Dauer des Versorgungsangebots OBERBERG_FAIRsorgt (maximal 30 Monate) gespeichert. Wird die Speicherung der Daten durch Sie mit einer erneuten Einverständniserklärung bestätigt, verlängert sich die Dauer erneut um 12 Monate. Solange Sie jährlich die weitere Speicherung der Daten durch Ihre Einverständniserklärung erlauben ist die Weiterführung der Fallakte und die damit verbundene Speicherung der Daten möglich. Nach dem Patientenrechtegesetz besteht jedoch die zivilrechtliche Verpflichtung des behandelnden Arztes zu einer beweissicheren Patientendokumentation (§630f BGB). Ebenso besteht die Aufbewahrungspflicht gemäß §17 Abs. 1 Nr. 15 des Sächsischen Heilberufe-Kammergesetzes (SächsHKaG) in Verbindung mit §10 Abs. 3 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung. Aus diesen Gründen wird eine Behandlungsdokumentation im Primärsystem des jeweiligen Versorgungspartners aufbewahrt bzw. archiviert. Zur datenschutzkonformen Speicherung dieser personenbezogenen Daten handelt der jeweiligen Versorgungspartner eigenverantwortlich. Rechtsgrundlage der DatenverarbeitungDie Kommunikationsplattform ist ein netzwerkweites IT-gestütztes patientenzentriertes Dokumentations-, Kommunikations- und Koordinierungssystem. Mit diesen System werden nach Maßgabe der individuellen Bedarfe und aufgrund entsprechender Mandate der Patienten den am Netz beteiligten Akteuren die Teilnahme an dem für die arbeitsteilige Versorgung notwendigen Datenfluss erschlossen. Die kommunikative elektronische Vernetzung der Akteure soll nicht nur die Abstimmung zwischen Pflege und Medizin optimieren, sondern auch den ständigen Dialog mit Patienten und Angehörigen erleichtern. Mit dem Einsatz der elektronischen Fallakte wird die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung gesichert. Es erhalten ausschließlich Benutzer Zugriff auf personenbezogenen Daten die unmittelbar im Behandlungskontext stehen. Es werden Versorgungsdaten für beteiligte Akteure in der elektronischen Fallakte vorgehalten, eine Rückübertragung von Daten in Primärsysteme erfolgt ausschließlich zu Abrechnungszwecken (Übermittlung des Abrechnungsgrundes) bzw. zu Dokumentationszwecken (Archivierung). Nach Ende des Versorgungsauftrages wird die Fallakte im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte aufgelöst und alle Versorgungsdaten rückstandslos gelöscht. Rechtsgrundlage der DatenverarbeitungDie Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung und -verarbeitung erfolgt auf Basis der freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6.1a, der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich nach einer informierten, schriftlichen Einwilligung. Die Rechtsgrundlage zur Nutzung der erhobenen Patientendaten zur Patientenversorgung, Forschung und Qualitätssicherung bilden die nachfolgend genannten Gesetze. Patientenversorgung: § 140a SGB V, §301 Abs. 1 SGB V. Forschung: §27 Abs. 1 BDSG, Art. 89 EU-DSGVO. Qualitätssicherung: §140a Abs. 2 SGB V. InteressenabwägungZu Beginn des Versorgungsangebots OBERBERG_FAIRsorgt werden Sie Patienten werden umfassend über Art und Weise der Datenerhebung, den Zweck sowie Ihre seine Patientenrechte im Rahmen der informierten Einwilligung aufgeklärt. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich mit Ihrem dem Einverständnis des Patienten sowie unter Ihrer dessen Mitwirkung unter Berücksichtigung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung. Ihre Teilnahme am Versorgungsangebot OBERBERG Die Teilnahme der Patienten an der Kommunikationsplattform OBERBERG_FAIRsorgt ist freiwillig und zu Ihrem zum Vorteil des Patienten stellen die Vertragspartner eine an dem Versorgungsbedarf orientierte Zusammenarbeit sicher. Zur Koordination zwischen Hausarzt, Fallmanager und Therapiebegleiter den Versorgungspartnern müssen die Regelungen zur integrierten Versorgung (§140 SGB V) berücksichtigt werden. Diesen Anforderungen folgend, ist eine ausreichende Dokumentation für alle an der integrierten Versorgung Beteiligten im jeweils erforderlichen Umfang zugänglich. Leistungserbringer können aus der gemeinsamen Dokumentation die den Patienten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde jedoch nur dann abrufen, wenn Sie der Patient ihnen gegenüber Ihre seine Einwilligung erteilt habenhat, die Information für den konkret anstehenden Behandlungsfall genutzt werden soll und der Leistungserbringer zu dem Personenkreis gehört, der nach § 203 StGB zur Geheimhaltung verpflichtet ist bzw. verpflichtet wurde. Sie willigen Der Patient willigt zudem ein, dass zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Forschung die erhobenen Daten genutzt werden dürfen. Hierzu werden die personenbezogenen Daten transformiert und pseudonymisiert in einer von den Versorgungsdaten getrennten Studiendatenbank gespeichert. Nach Abschluss des Versorgungsangebots Beendigung der Teilnahme am Versorgungsangebot OBERBERG_FAIRsorgt werden die Fallakte und alle darin enthaltenen Daten rückstandslos gelöscht, so dass die bereits pseudonymisierten Daten in der Studiendatenbank als faktisch anonym betrachtet werden können. Die weitere Nutzung der so anonymisierten Daten für wissenschaftliche Forschungszwecke sowie statistische Zwecke gemäß Art. 89 Abs. 1 EU-DSGVO ist daher vereinbar mit dem ursprünglichen Zweck der Patientenversorgung (Art. 5 Abs. 1 lit. B EU-DSGVO). Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass Ihnen Patienten mit OBERBERGder Kommunikationsplattform OBERBERG_FAIRsorgt ein hochwertiges und stets nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen optimiertes Versorgungsangebot zur Verfügung steht und die Vertragspartner ihren Vorteil im Wettbewerb auch langfristig sichern können. |