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Patienten haben das Recht, die Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich an die verantwortliche Stelle zu richten. Mit der Bestätigung des Widerspruchs werden die technischen Routinen zur Auflösung der elektronischen Fallakte und der vollständigen Löschung der darin gespeicherten Versorgungsdaten ausgelöst.
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