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Verantwortlicher der verarbeitenden Stelle
Verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist
Oberbergischer Kreis – Der Landrat
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Telefon 02261-88-0
E-Mail: datenschutz@obk.de
Zweck und Dauer der Datenverarbeitung
Die Kommunikationsplattform ist ein netzwerkweites IT-gestütztes patientenzentriertes Dokumentations-, Kommunikations- und Koordinierungssystem. Mit diesen System werden nach Maßgabe der individuellen Bedarfe und aufgrund entsprechender Mandate der Patienten den am Netz beteiligten Akteuren die Teilnahme an dem für die arbeitsteilige Versorgung notwendigen Datenfluss erschlossen. Die kommunikative elektronische Vernetzung der Akteure soll nicht nur die Abstimmung zwischen Pflege und Medizin optimieren, sondern auch den ständigen Dialog mit Patienten und Angehörigen erleichtern.
Mit dem Einsatz der elektronischen Fallakte wird die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung gesichert. Es erhalten ausschließlich Benutzer Zugriff auf personenbezogenen Daten die unmittelbar im Behandlungskontext stehen. Es werden Versorgungsdaten für beteiligte Akteure in der elektronischen Fallakte vorgehalten, eine Rückübertragung von Daten in Primärsysteme erfolgt ausschließlich zu Abrechnungszwecken (Übermittlung des Abrechnungsgrundes) bzw. zu Dokumentationszwecken (Archivierung). Nach Ende des Versorgungsauftrages wird die Fallakte im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte aufgelöst und alle Versorgungsdaten rückstandslos gelöscht.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Datenspeicherung und -verarbeitung erfolgt auf Basis der freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6.1a, der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich nach einer informierten, schriftlichen Einwilligung.
Die Rechtsgrundlage zur Nutzung der erhobenen Patientendaten zur Patientenversorgung, Forschung und Qualitätssicherung bilden die nachfolgend genannten Gesetze.
Patientenversorgung: § 140a SGB V, §301 Abs. 1 SGB V.
Forschung: §27 Abs. 1 BDSG, Art. 89 EU-DSGVO.
Qualitätssicherung: §140a Abs. 2 SGB V.
Interessenabwägung
Patienten werden umfassend über Art und Weise der Datenerhebung, den Zweck sowie seine Patientenrechte im Rahmen der informierten Einwilligung aufgeklärt. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich mit dem Einverständnis des Patienten sowie unter dessen Mitwirkung unter Berücksichtigung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung.
Die Teilnahme der Patienten an der Kommunikationsplattform OBERBERG_FAIRsorgt ist freiwillig und zum Vorteil des Patienten stellen die Vertragspartner eine an dem Versorgungsbedarf orientierte Zusammenarbeit sicher. Zur Koordination zwischen den Versorgungspartnern müssen die Regelungen zur integrierten Versorgung (§140 SGB V) berücksichtigt werden. Diesen Anforderungen folgend, ist eine ausreichende Dokumentation für alle an der integrierten Versorgung Beteiligten im jeweils erforderlichen Umfang zugänglich. Leistungserbringer können aus der gemeinsamen Dokumentation die den Patienten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde jedoch nur dann abrufen, wenn der Patient ihnen gegenüber seine Einwilligung erteilt hat, die Information für den konkret anstehenden Behandlungsfall genutzt werden soll und der Leistungserbringer zu dem Personenkreis gehört, der nach § 203 StGB zur Geheimhaltung verpflichtet ist bzw. verpflichtet wurde.
Der Patient willigt zudem ein, dass zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Forschung die erhobenen Daten genutzt werden dürfen. Hierzu werden die personenbezogenen Daten transformiert und pseudonymisiert in einer von den Versorgungsdaten getrennten Studiendatenbank gespeichert. Nach Beendigung der Teilnahme am Versorgungsangebot OBERBERG_FAIRsorgt werden die Fallakte und alle darin enthaltenen Daten rückstandslos gelöscht, so dass die bereits pseudonymisierten Daten in der Studiendatenbank als faktisch anonym betrachtet werden können. Die weitere Nutzung der so anonymisierten Daten für wissenschaftliche Forschungszwecke sowie statistische Zwecke gemäß Art. 89 Abs. 1 EU-DSGVO ist daher vereinbar mit dem ursprünglichen Zweck der Patientenversorgung (Art. 5 Abs. 1 lit. B EU-DSGVO).
Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass Patienten mit der Kommunikationsplattform OBERBERG_FAIRsorgt ein hochwertiges und stets nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen optimiertes Versorgungsangebot zur Verfügung steht und die Vertragspartner ihren Vorteil im Wettbewerb auch langfristig sichern können.
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